Allgemeine Mietbedingungen
1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
a. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von dem Ferienbungalow - Ferienhaus zum Haff (im Folgenden: Mietsache) durch Rainer und Madlen Bockholt (im Folgenden: Eigentümer) an Mieter sowie für alle weiteren für die Mieter erbrachten Leistungen.
b. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Mietsache sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Eigentümer. Die Mietsache darf nicht von mehr Personen bewohnt werden, als vom Mieter bei der Buchung angemeldet wurden.
c. Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
a. Vertragspartner sind die Eigentümer und der Mieter.
b. Mit Ihrer schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Buchungsanfrage bieten Sie den Eigentümern den Abschluss eines Mietvertrages (Buchung) an. Die Buchung kommt verbindlich zustande, wenn die Buchungsbestätigung zugestellt wurde und eine Widerrufung der Buchung / Stornierung durch den Eigentümer nicht innerhalb von 3 Tagen erfolgt. Die durch den Gast bereits gezahlten Beträge sind zu erstatten. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht besteht.
3. Leistungen/Preise
a. Der Umfang der vertraglich von den Eigentümern geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang dieser Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Eigentümers. Nebenkosten wie Strom, Gas und Wasser sind im Preis inbegriffen.
b. Die vom Mieter zu zahlende Anzahlung ist binnen 10 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch den Mieter fällig. Die Restzahlung der Miete hat spätestens 4 Wochen vor Anreise des Mieters zu erfolgen, ohne dass es eine Zahlungsaufforderung durch den Vermieter bedarf.
c. Im Falle des Verlustes von Schlüsseln durch den Mieter, muss dieser für die Kosten für den Ersatz von Schlüsseln und/oder Kosten, die durch den Austausch von Schließzylindern entstehen, aufkommen.
4. Leistungsänderungen/Rücktritt vom Vertrag/Stornobedingungen
a. Der Eigentümer ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt, Streik, oder andere vom Eigentümer nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung für den Eigentümer unmöglich machen.
b. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.
c. Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall eines Rücktritts oder in dem Fall, dass der Mieter die Mietsache nicht bezieht, kann der Vermieter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Vermietung der Mietsache pauschaliert. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Mietpreis staffelt sich wie folgt:
- 15 % der Miete bei Zugang des Rücktritts bis zum 45. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses
- 30 % der Miete bei Zugang des Rücktritts bis zum 44. bis zum 35. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses
- 50 % der Miete bei Zugang des Rücktritts bis zum 34. bis zum 15. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses
- 80 % der Miete bei Zugang des Rücktritts bis zum 14. bis zum 2. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses
- 100 % der Miete danach oder bei Nichtbezug der Mietsache
d. Sollte kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden sein, als die geforderte Pauschale, ist nur der Differenzbetrag vom Mieter zu zahlen. Wir empfehlen dem Mieter ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung.
5. Hausordnung/Nichtraucherwohnung/Haustiere
Sofern für die Mietsache eine Hausordnung besteht, ist diese vom Mieter zu beachten. Hat der Mieter in der Wohnung geraucht, so ist der Vermieter berechtigt dem Mieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 75,00 € zu berechnen.
6. Anreise/Abreise
Die Mietsache kann vom Mieter in der Regel am Anreisetag ab ca. 14.00 Uhr bezogen werden. Schadenersatzansprüche kann der Mieter nicht geltend machen, wenn das Mietobjekt ausnahmsweise nicht um 14.00 Uhr zur Verfügung steht. Der Mieter hat die Mietsache am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen und besenrein zu hinterlassen.
7. Haftung des Eigentümers
a. Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den Eigentümer, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen, soweit der Eigentümer nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet.
b. Der Mieter ist verpflichtet den Eigentümer ab Kenntnis unverzüglich über Schäden, Mängel oder Störungen zu unterrichten, die die Mietsache betreffen, und alles ihm Zumutbare zur Behebung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. In dem Fall, dass Mängel oder Störungen vorliegen, wird der Eigentümer ab Kenntnis bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
c. Dem Mieter wird mit der Mietsache ein Stellplatz zur Verfügung gestellt. Ein Verwahrungsvertrag kommt dadurch jedoch nicht zustande. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalts haftet der Eigentümer, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht.
8. Sonstige Bestimmungen
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist Rostock. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.